Wasser und Stromstände eintragen und abgeben

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Wichtige Information der Stadt Kassel

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Wichtige Informationen  

 Hier die wichtigsten Ordnungen, Vorschriften und Beschlüsse (auszugsweise):

 1. Veranstaltungen:
Unser traditioneller Frühlingsmarkt und Angrillen ist jährlich Mitte Mai ab 14.00 Uhr auf unserem Geräteplatz (am Ende Parkplatz Cauerstraße) mit guter Laune, Kaffee und Kuchen, leckerer Bratwurst und gekühlten Getränken.
Zum Saisonende zum „Wasser-Aus“ ist ab 14.00 Uhr Abgrillen auf unserem Geräteplatz. Freunde und Nachbarn unseres Vereins sind herzlich willkommen.

2. Jahresrechnung:
Leider halten es noch viele Gartenfreunde für nicht notwendig ihre Jahresrechnung pünktlich zu bezahlen. Der Verein und das sind wir haben auch Zahlungsverpflichtungen die einzuhalten sind. Mahnungen sind dann auf dem Weg. Nehmen Sie die Mahnung ernst! Es ist der gesamte Betrag auf das Vereinskonto zu überweisen. Evtl. zu viel bezahlter Betrag wird nach Prüfung selbstverständlich zurückerstattet. Fragen zur Rechnung beantwortet unsere Rechnungsführerin bzw. der Vorstand gern.

Es ist nicht rechtens selbstständig Kürzungen oder nur Teilbeträge zu bezahlen ohne Zustimmung durch den Vorstand, diese Rechnungen werden als nicht bezahlt gehandhabt. Falls es Zahlungsprobleme gibt, sprechen Sie mit uns, wir finden eine gemeinsame Lösung.
Alle nicht bis 01.04. des Abrechnungsjahres auf unserem Konto eingegangen vollständig bezahlten Rechnungen werden gemahnt incl. Mahngebühr. Falls trotz der Mahnung die Rechnungen bis zum festgesetzten Termin nicht beglichen sind, gehen diese ohne weitere Mahnung direkt an unseren Anwalt und die Anwaltskosten werden ebenfalls Ihnen in Rechnung gestellt.

Kommen Sie ihren Verpflichtungen nach, es erspart uns viel Arbeit und Ihnen viel Geld.

3. Kleingärtnerische Nutzung und Rückbau übergroßer Lauben:

Leider sind einige Gartenfreunde noch nicht den Rückbauvorschriften nachgekommen. Holen Sie dieses umgehend nach, sonst werden große Unannehmlichkeiten auf Sie zukommen. Die Stadt Kassel hat im letzten Jahr und will auch in diesem Jahr verstärkt Gartenbegehungen durchführen zur Feststellung von Verstößen gegen den Bebauungsplan sowie die Durchführung einer kleingärtnerischen Nutzung.
Es ist unbedingt die Drittelteilung im Garten und die maximale Größe von 24 m² der überdachten Flächen sowie max. 5 m² Grundfläche des Gewächshauses einzuhalten. Die Vereine bzw. dessen Mitglieder sind sowohl als Verursacher als auch als Pächter bzw. Unterpächter für die Einhaltung der Festsetzung im Bebauungsplan und den behördlichen Auflagen verantwortlich.
 Alle involvierten städtischen Ämter sind mit der folgenden, vom Stadt- und Kreisverband Kassel vorgeschlagenen Stufenregelung einverstanden.

 Der Stufenplan zum Rückbau übergroßer Lauben, d.h. über 24 m² (verhandelt vom SKV mit Stadt Kassel) ist zwingend umzusetzen. 
Lauben über 40 m² - Rückbau bis 30.06.2020 - Lauben über 30 m² - Rückbau bis 30.06.2022 - Lauben über 24 m² - Rückbau bis 31.12.2023 


 4. Gemeinschaftsarbeit:

Grundsätzlich muss jedes Vereinsmitglied Gemeinschaftsarbeit ableisten. Ausgenommen sind Gartenfreunde, die zum Termin der Gemeinschaftsarbeit das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben. Es sind acht Stunden Gemeinschaftsarbeit abzuleisten. Ableistung der Gemeinschaftsarbeit erfolgt im Blocksystem zu je 4 Stunden im ersten und im zweiten Halbjahr jeweils am Samstagvormittag von 07.45 bis 12.00 Uhr mit 15-minütiger Pause. (siehe Plan)

Ein Terminplan wird jährlich jedem Mitglied neu mitgeteilt.

Aus organisatorischen Gründen gelten, wie bereits in den Jahren zuvor, folgende Regeln: Es ist nicht möglich, dass die vier Stunden Gemeinschaftsarbeit geteilt werden können. Ebenfalls können nicht gleich zwei Gartenfreunde an einem Tag die Pflichtstunden ableisten! Sollten Sie an dem Samstag, an dem Sie eingeteilt sind, nicht kommen können, so melden Sie sich bitte telefonisch 0561-87045340 oder 0173-4696130, um sich einen Ausweichtermin geben zu lassen.
Der Ableistungsbetrag für nicht erbrachte Gemeinschaftsarbeit beträgt 40 € / Std. Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht die Arbeit ableisten. Geeignete Kleidung, Schuhwerk und Arbeitshandschuhe sind mitzubringen.
Gartenfreunde, die zu spät, ohne geeignete Bekleidung, im nicht arbeitsfähigen Zustand und/oder mit selbst gewähltem Termin, d.h. ohne Absprache, zur Gemeinschaftsarbeit kommen, werden abgewiesen.

Treffen zur Gemeinschaftsarbeit ist pünktlich um 07.45 Uhr am Geräteplatz (hinter dem Parkplatz Cauerstraße)
Terminänderungswunsch: 0561-87045340 (AB) und 0173-469130 oder E-Mail
Termine: beachten Sie die Aushänge, unsere Homepage und die Rundschreiben.

5. Wasseranschlüsse und Wasserzähler:

Jeder Garten besitzt einen eigenen Wasseranschluss mit Wasserzähler. Da im gesamten Gelände die Verlegung der Zuleitungen als "Sommerleitung" erfolgte (Verlegungstiefe ca. 40 cm), bauen wir unsere Wasserzähler vor Beginn der Frostperiode aus und entleeren das gesamte Leitungssystem. Die Abstellhähne lassen wir offen und schließen sie erst wieder vor Beginn der Einspeisung im Frühjahr „Wasser Marsch“ des neuen Gartenjahres. Diese Arbeiten dürfen Sie in keinem Fall vergessen, für evtl. Wasserverluste müssen Sie aufkommen, ebenso können die Leitungen und die Wasserzähler kaputt frieren.

Alle Gartenfreunde sind verpflichtet die Wasserzähler nach 6 Jahren gegen neue geeichte Zähler auszutauschen. Die alten Zähler sind dem Vorstand vorzulegen, die Zählerstände werden notiert. Neue geeichte Wasserzähler sind auf dem Geräteplatz erhältlich. Die Wasserschächte müssen sauber gehalten werden, die Oberteile (Wasserabsteller) müssen funktionstüchtig sein. Bei Nichteinhaltung wird ein Kostenbeitrag von 50 € erhoben. In diesem Jahr werden auch wieder die Wasserzähler kontrolliert!

6. Stromanschlüsse:

Jede Änderung oder Erweiterung der elektrischen Anlage ist dem Vorstand vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Der Anschluss eines Kleingartens und der Laube an das Netz des Vereins darf nur durch eine vom Vereinsvorstand benannte Fachkraft erfolgen. Der Gesamtanschlusswert aller Elektrogeräte darf 3000 Watt nicht überschreiten. Der Betrieb von Waschmaschinen und Elektrodurchlauferhitzern ist nicht erlaubt Beachten Sie die Vorschriften und Anordnungen der Strom- und Wasserordnung 


 7. Wasseranschlüsse in der Laube:

Es ist nicht mehr erlaubt Frischwasseranschlüsse in der Gartenlaube zu haben, falls noch vorhanden sind diese dauerhaft zurückzubauen, das Gleiche gilt für einen Abfluss. Unter das Spülbecken gehört ein Eimer, sodass das Brauchwasser über die Toilettenanlagen entsorgt werden kann. Führen Sie den Rückbau sofort durch!

8. Schmutzwasser:

Einleitung von jeglichem Schmutzwasser ins Erdreich ist verboten. Sofortiger Rückbau von Abflüssen direkt ins Erdreich, abschaffen von noch bestehenden Sickergruben und Abbau der evtl. dazu gehörenden Toilettenanlagen. Die Entsorgungsvorschriften der Stadt Kassel sind zu beachten. Bei Nichtbeachtung können empfindliche Strafen folgen. (es sind nur Campingtoiletten erlaubt)

9. Gartenabfälle

Abfälle wie Laub, Gras, Unkraut, Abfälle von Gemüse, zerkleinerte Zweige usw. sind zu kompostieren. Auf die Verwendung von Torf sollte verzichtet werden. Zur Reduzierung der Müllmengen sollte im Garten auf die Nutzung von Einweggeschirr und -bestecken ebenso verzichtet werden wie auf Einwegflaschen.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist strengstens verboten.

Für die gesamte Entsorgung des Gartens ist jeder Pächter selbst verantwortlich. Sollten die Pächter ihrer Verpflichtung zur Entsorgung nicht nachkommen, wird der Vorstand auf Kosten des Pächters das Erforderliche veranlassen.
Vermeiden Sie Abfälle!

Es ist strengstens verboten im Garten Abfälle jeder Art zu verbrennen, sowie offenes Feuer, verbrennen von Gartenabfällen, Holz, Müll, etc. Offenes Feuer im Garten zum Verbrennen von festen oder flüssigen Stoffen im Garten ist in ganz Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt

10. Heckenschnitt und Gartenwege:

Gemäß Gartenordnung § 5 Natur- und Vogelschutz gilt auch in diesem Jahr, die Hecke nicht vor dem 21. Juni zu schneiden, um die Brutphase der Vögel nicht zu stören.
a) Heckenschnitt:
Entlang der Gartenwege dürfen die Hecken eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Die Hecken sind so zu schneiden, dass diese nicht in den Weg hineinragen, es gilt die Bordsteinkante. Hecken entlang der Gartenwege, die bis zum bekannt gegebenen Zeitpunkt noch nicht nach Vorgabe geschnitten sind, werden vom Verein geschnitten und es wird eine Pauschale von min. € 50,- für den Schnitt berechnet. Eine Mitnahme des Grünschnitts und des Mülls durch den Verein ist nicht vorgesehen.
b) Gartenwege:
Die Wege an den Parzellen sind von den jeweiligen Pächtern sauber zu halten (Unkraut entfernen, Müll aufsammeln, Fegen, etc.); hierbei gilt, die Arbeiten anteilig mit den Gartennachbarn gegenüber zu leisten. Bei Nichteinhaltung behält sich der Verein vor, die notwendigen Arbeiten durchzuführen und diese nach Umfang den jeweiligen Pächtern in Rechnung zu stellen, dieses gilt ganzjährig. Gemäß der Winterdienstsatzung der Stadt Kassel ist die Verwendung von Auftausalz unzulässig und nur in Ausnahmefällen in geringen Mengen erlaubt 


 11. Unkrautvernichtungsmittel

Auf Anordnung des Umwelt- und Gartenamtes -Umweltschutz- weisen wir darauf hin, dass das Streuen von Salz, das Verteilen von Essigessenzen, das Streuen von Waschmitteln und das Spritzen gegen Unkraut auf den Wegen und in den Gärten der Kleingartenanlagen strengstens verboten ist. Gemäß der Winterdienstsatzung der Stadt Kassel ist die Verwendung von Auftausalz unzulässig und nur in Ausnahmefällen in geringen Mengen erlaubt. So ein Ausnahmefall liegt im Sommer zur Unkrautbekämpfung in keinem Fall vor. Sollten Sie sich nicht daran halten, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren folgen.

12. Fachberatung

In Fragen der kleingärtnerischen Nutzung stehen allen Pächtern unsere Fachberater zur Verfügung. Setzen Sie sich mit den Fachberatern in Verbindung. Tel. 0561-87045340 (AB) bei Interesse können auch fachliche Veranstaltungen mit den Fachberatern organisiert werden.

 13. Grillen:

Grillen gehört für viele Gartenfreunde zum Kleingartenleben, es macht ja auch Spaß. Zum Grillen sind nur Holzkohle und Grillbriketts erlaubt, nur feste Grillanzünder sind dazu zu verwenden. Vermeiden Sie jeden Funkenflug, gerade bei Trockenheit ist die Brandgefahr enorm groß. Auf möglichst wenig Rauchentwicklung ist zu achten, denken Sie an ihre Nachbarn. Wir alle möchten uns im Garten sowohl an der frischen Luft erholen, entspannen und auch mal feiern, aber vor allem naturverbunden kleingärtnerisch tätig sein, deshalb denken Sie daran:         Wir sind ein Kleingartenverein und keine Party-Meile

 14. Lärmbelästigung und Einhaltung der Ruhezeiten:

Die Pächter und Pächterinnen, sowie ihr Besuch sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Kleingartenanlage stört und somit das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. Deshalb ist vor allem verboten, durch Lärm, lautes und anhaltendes Musizieren, auch durch laute Rundfunk-, Fernseh- und Musikapparate oder ähnliche Störungen den Gartenfrieden zu beeinträchtigen. Die Benutzung von Hand- und Motorrasenmähern, Kettensägen, Heckenscheren, Häckslern sowie anderen geräuschentwickelnden Geräten ist ganzjährig montags bis samstags nur von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung nicht gestattet.
Ruhezeiten von Montag bis Samstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und ab 19.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig sind zwingend einzuhalten.

15. Schwimm- und Planschbecken: 

Die Stadt Kassel weist wiederholt darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Wasser aus Schwimm- und Planschbecken in den Erdboden versickern zu lassen. Auch zur Gartenbewässerung darf es nicht verwendet werden. Abwasser muss der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden, d.h. bei uns über die Entsorgungsstationen. In Kleingartenanlagen sind Schwimmbecken gemäß Bundeskleingartengesetz und den Bebauungsplänen der Stadt Kassel grundsätzlich nicht erlaubt. Planschbecken dürfen 80 cm Durchmesser und 30 cm Höhe nicht überschreiten. Die Entsorgungsvorschriften der Stadt Kassel sind zu beachten 


 16. Illegale Müllentsorgung:

 Leider ist wieder festzustellen, dass Gartenfreunde ihren Party-Müll, alte Geräte, Altholz, Baumschnitt, sonstigen Abfall in unserer Gartenanlage entsorgen, dieses ist nicht nur eine Unverschämtheit gegenüber der Gartengemeinschaft, sondern auch eine Straftat. Bei Ermittlung des illegalen Entsorgers wird dieser umgehend bei der Polizei angezeigt und dieses Verhalten führt unmittelbar zur fristlosen Kündigung. Die Pächter der einzelnen Gärten sind zur Einhaltung der Gartenordnung verpflichtet und sind somit verantwortlich auch für ihre Gäste. Bei Täterermittlung wird eine Belohnung von € 50,- gezahlt. Verwaltungsaufwand und Entsorgung gehen zu Lasten des Verursachers.


 Entsorgen Sie Ihren Müll und Essensreste über die eigene Restmülltonne, mit Essensresten werden auch Ratten und Waschbären gefüttert – wollen wir das? 


Gerade bei unserem Spielplatz werden regelmäßig Party-Reste entsorgt. 
Danke sagen die Kinder, wir spielen gern mit den Ratten ! 


17. Errichtung von Baulichkeiten

Nach geltendem Recht darf in der Dauerkleingartenanlage des Kleingärtnervereins Fasanenhof e.V. auf je einer Kleingartenpachtfläche eine ebenerdige, erdgeschossige und nicht unterkellerte Gartenlaube in einfacher Ausführung errichtet werden. Es gelten die bestehenden Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden sowie die Hessische Bauordnung. Es wird festgelegt, dass der Grenzabstand zur nächsten Katasterparzelle gem. § 6 Abs. 5 Hess. Bauordnung mindestens 2 m beträgt.

Der Bau einer Gartenlaube bedarf der vorherigen Zustimmung des Vereinsvorstandes, sowie des Stadt- und Kreisverbandes Kassel der Kleingärtner e.V. Der Bauantrag hierfür ist schriftlich beim geschäftsführenden Vereinsvorstand einzureichen. Das Gleiche gilt für Um- und Anbauten. Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn diese Zustimmungen vorliegen. Bei Nichtbeachtung kann der Vorstand den sofortigen Abriss anordnen.

Der zusätzliche Anbau oder Bau von Geräteschuppen, Aborten, ortsfeste frei stehende Kamine, Funkantennen, Satellitenschüsseln sowie festinstallierte Schwimmbecken sind nicht zulässig. Gewächshäuser bis zu einer Größe von 5 m² Grundfläche sind erlaubt.. Bei zweckentfremdeter Nutzung kann der Vorstand den sofortigen Abriss fordern. Vor Baubeginn informieren Sie sich zuerst beim Vorstand, dort bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Bauantrag und nützliche Informationen.

18. Ummeldung bei Wohnungswechsel:

Bitte melden Sie dem Verein Ihren Wohnungswechsel. Sie haben die Möglichkeiten, diese Mitteilung per Post oder an [email protected] zu senden bzw. in unseren Briefkasten am Geräteplatz - Cauerstraße einzuwerfen unter Angabe des Namens, der Garten-Nummer, der neuen Adresse, der Telefon / der Mobil-Nr. und der E-Mail-Adresse. Nicht zustellbare Post (Briefe, Monatsheft Hess. Kleingärtner etc.) verursachen uns allen unnötige Kosten (EMA Anfrage usw.), die wir Ihnen in Rechnung stellen.

19. Gartennummern:
Die Nummer des Gartens ist von außen gut lesbar an jedem Garten anzubringen, am besten an der Gartentür. (für alle sehr hilfreich 


 20. Tierhaltung:

Jegliche Tierhaltung ist in unseren Kleingärten untersagt. Kleintiere wie Kaninchen, Hamster, Hühner, Enten, etc. dürfen in den Garten nicht mitgebracht werden. In die Gartenanlage bzw. in die Gärten mitgebrachte Tiere sind an der Leine oder in geeigneter anderer Weise zu führen, so dass eine Belästigung oder Gefährdung ausgeschlossen wird. Dies gilt auch für Besucher der Anlage. Hinterlassener Tierkot ist vom Tierhalter sofort zu entfernen. Streunende Hunde und Katzen dürfen in der Anlage nicht gefüttert werden. Das Aufstellen von Bienenständen bedarf der Erlaubnis des Vorstandes.

21. Transport und Benutzung der Gartenwege:

Unsere Anlage ist in ein Wohngebiet eingebettet und besitzt keine Gartenwege, die mit einem LKW oder PKW befahren werden können. Aus diesem Grunde ist der Materialtransport in einen Garten recht schwierig. Die vom Verein erstellten Ablageflächen sollen daher das Abladen und die kurzfristige Lagerung etwas erleichtern. Wir müssen Sie jedoch bitten, die abgeladenen Materialien unverzüglich in Ihren Garten zu transportieren, damit die Abladeflächen für einen anderen Gartenfreund wieder frei und sauber zur Verfügung stehen. Motorbetriebene Fahrzeuge dürfen nicht in unserem Gartengelände fahren. Ausnahmen gibt es nur mit Erlaubnis des Vorstands. Ständige Ausnahme gibt es nur für unser Lastendreirad „Pony“ genannt. Das Fahrradfahren ist auf allen unseren Gartenwegen nicht gestattet, die Räder sind wegen der Unfallgefahr zu schieben, ausgenommen sind Kinder unter acht Jahren.

 22. Winter:

Wie in jedem Jahr, sind auch im Winter die Wege sauber zu hallten. Gerade jetzt bildet noch herabfallendes Laub eine große Rutsch- und Unfallgefahr. Kommen Sie Ihrer Pflicht nach ! Denken Sie an den Ausbau der Wasserzähler, das Entwässern der Leitungen, Auflassen der Wasserhähne und dem Entleeren der Wassertonnen. Es Ihnen erspart viel Arbeit und Geld. Sehen Sie in Ihren Gärten immer mal wieder nach dem Rechten. Nächtliche „Besucher“ verursachen z.T. erhebliche Schäden. 

Falls in Ihrer Gartenlaube eingebrochen wurde, melden Sie dieses umgehen bei der Polizei (Polizeirevier Vellmar 0561-9102220) und dem Vorstand zur Meldung bei der Versicherung. 


23. Versicherungen:

Alle Pächter eines Gartens sind verpflichtet eine Versicherung für die Gartenlaube zu haben. Die Versicherung sollte 500 € pro m² betragen, damit im Schadensfall die Schäden incl. Elementarschäden abgedeckt sind. Bei Abschluss der Versicherung bei der Sparkassenversicherung wird die Jahresprämie zusammen mit der Jahresrechnung bezahlt. Antrags- und Schadenmeldungsformulare gibt es beim Verein. Die Haftpflichtversicherung von € 8,00 wird ebenfalls mit der Jahresrechnung bezahlt. 


 24. Sprechzeiten:

Offene Sprechzeiten sind in der Saison jeden 1. Samstag im Monat in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr mit dem Vorsitzenden oder seiner Vertretung auf dem Geräteplatz. Es ist auch möglich telefonisch (AB) und per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.

25. Datenschutz: 

Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) bzw. dem BDSG-neu Wir weisen Sie gem. § 33 Bundesdatenschutzgesetz-neu (BDSG-neu) darauf hin, dass zum Zweck der Mitgliederverwaltung und -betreuung folgende Daten der Mitglieder in elektronischen und nicht-elektronischen Akten verarbeitet werden. Für die interne Verwaltung ist es wichtig, dass die Mitglieder mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender personenbezogener Daten durch den Verein einverstanden sind: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Parzellendaten Es wird dem Bewerber bekannt gegeben, dass einem Aufnahmeantrag ohne diese Zustimmung nicht stattgegeben werden kann.

 Zum Schluss noch etwas in eigener Sache:


 Der Vorstand ist selbstverständlich gerne bereit, Ihnen Rede und Antwort zu Ihren Fragen zu stehen. Doch nicht jederzeit. Gönnen Sie uns nach 19.00 Uhr unseren Feierabend und am Wochenende unseren Sonntag. Nutzen Sie Möglichkeit per E-Mail oder telefonisch (AB) ihr Anliegen uns mitzuteilen. Danke für das Verständnis. Um unsere Gartengemeinschaft weiter erfolgreich durch die Zukunft zu führen ist es unerlässlich, Gartenfreunde zur aktiven Mitarbeit im Verein zu bitten. Jeder hat Fähigkeiten die im Verein gebraucht werden. – Macht mit und meldet euch! – . Alle diese Informationen sollen helfen, schnell Eingang in unsere Gemeinschaft zu finden. Als Mitglied in unserem Verein können Sie Individualist und Gärtner sein. Am Gartenweg oder an der Grenze zum Nachbarn treffen Sie jedoch schon auf die Gemeinschaft. Hier sind Sie Vereinsmitglied, hier beginnt das Vereinsleben. Wir alle zusammen sind der Verein, daher bitten wir Sie: Helfen Sie mit diese Gemeinschaft zu pflegen und das Vereinsleben zu fördern. Durch Ihre Teilnahme am allgemeinen Vereinsgeschehen leisten auch Sie Ihren Beitrag für ein aktives Vereinsleben. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen:

 allseits gutes Gelingen und viel Freude an Ihrem neuen Hobby „Kleingarten“

KGV Fasanenhof e.V. Ihr Norbert Keppler / Vorsitzender