(Aktualität: 30.04.2022)
Aushang:
Information :
- Jahreshauptversammlung:
Sa. 02.07.2022 um 14.00 Uhr in unserer Vereinsgaststätte
Die Mitglieder werden rechtzeitig über die Tagesordnung
im Rundschreiben II / 2022 informiert
- unser Frühlingsfest
ist am Sa. 21.05.2022 ab 15.00 Uhr
mit Frühlingsmarkt und Angrillen
-----------------------
- Gemäß Gartenordnung § 5 Natur- und Vogelschutz
gilt auch in diesem Jahr, die Hecken NICHT vor dem
21. Juni
zu schneiden, um die Brutphase der Vögel nicht zu stören.
- Heckenschnitt:
Entlang der Gartenwege dürfen die Hecken eine Höhe von
1.20 m nicht überschreiten.
Die Hecken sind so zu schneiden, dass diese nicht
in den Weg hineinragen (es gilt Bordsteinkante).
Hecken entlang der Gartenwege, die bis zum 15.07.2021
noch nicht nach Vorgabe geschnitten sind,
werden vom Verein geschnitten und es wird eine Pauschale
von min. € 50,- für Schnitt und Entsorgung berechnet.
- Gartenwege:
Die Wege an den Parzellen sind von den jeweiligen Pächtern
sauber zu halten (Unkraut entfernen, Müll auflesen, Fegen, etc.).
Hierbei gilt es anteilig mit den Gartennachbarn gegenüber
die Arbeiten zu leisten.
Bei Nichteinhaltung behält sich der Verein vor,
die notwendigen Arbeiten durchzuführen und diese nach Art
und Umfang den jeweiligen Pächtern in Rechnung zu stellen.
Der Vorstand
Wichtige Hinweise vom Vereinsvorstand:
( Aktualität: 25.09.2021 )
Aushang:
Offenes Feuer / Verbrennen von Gartenabfällen, Holz, Müll, etc.
Es ist strengstens verboten im Garten Abfälle jeder Art zu verbrennen!
Offenes Feuer im Garten zum Verbrennen von festen oder flüssigen Stoffen
ist in ganz Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.
Der Vorstand ( Stand: 25.09.2021 )
Wichtige Hinweise vom Vereinsvorstand:
( Aktualität: 01.05.2022 )
--- z.Z. in Bearbeitung ---
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.
Der Vorstand ( Stand: 01.05.2022 )
Weitere Hinweise vom Vereinsvorstand:
( Aktualität: 00.04.2021 )
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie
gilt Folgendes:
- Sind Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!!!
- Achten Sie bitte auf die aktuellen Vorgaben der Landesregierung!
Auch wir Kleingärtner/-innen wollen dazu beitragen,
die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Bleiben Sie gesund.
Der Vorstand ( Stand: 00.04.2021 )
Gemeinschaftsarbeit
in unserem Verein
Auszug aus unserer Satzung:
2. Gemeinschaftsarbeit:
Grundsätzlich muss jedes Vereinsmitglied Gemeinschaftsarbeit ableisten.
Ausgenommen sind zur Zeit Gartenfreunde/Gartenfreundinnen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Zeit sind acht Stunden Gemeinschaftsarbeit abzuleisten.
Die Ableistung der Gemeinschaftsarbeit erfolgt im Blocksystem zu je 4 Stunden,
jeweils am Samstagvormittag von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Ein Terminplan für das laufende Jahr ist beigefügt und wird für die folgenden Jahre jedem Mitglied rechtzeitig zu Beginn eines Gartenjahres übersandt.
2.1 Ablauf der Gemeinschaftsarbeit:
Sollten Sie an dem für Sie geplanten Samstag nicht kommen können – aus welchem Grund auch immer – rufen Sie bitte im Büro oder den stellv. Vorsitzenden Gfd. Klaus Pape (Tel.: 01590 3842528) an und vereinbaren mit ihm einen neuen Termin.
Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung mit einem Ersatzbetrag von 20,-- € * pro Stunde abzugelten.
(* Erhöhung laut Mitgliederbeschluss vom März 2015)
Treffpunkt zur Ableistung der Gemeinschaftsarbeit ist jeweils samstags um 07.45 Uhr am Geräteplatz!
Passende Kleidung und Handschuhe sollten an diesem Tag selbstverständlich sein.
Plan der Gemeinschaftsarbeit 2022
| Datum | | Garten ( Stand: 01.02.2022 )
| 02.04. | | 10 - 36 | + „Wasser-Marsch“ |
| 09.04. | | 38 - 62
| | | Osterpause |
| 23.04. | | 63 - 80
| 30.04. | | 81 - 99
| 07.05. | | 100 - 119
| 14.05. | | 120 - 140
| 21.05. | | 142 - 188 | + „Fühlingsmarkt“ |
+ „Angrillen“ |
| 28.05. | | 189 - 213
| 04.06. | | Pfingstpause |
| 11.06. | | 214 -232
| 18.06. | | 233 - 249
| 25.06. | | 250 - 267
| 02.07. | | 268 - 290
| 09.07. | | Nachholtermin für 1. Halbjahr |
| 16.07. | | 10 - 36
| 23.07. | | 38 - 62
| 30.07. | | 63 - 80
| | | Sommerpause |
| 20.08. | | 81 - 99
| 27.08. | | 100 - 119
| 03.09. | | 120 - 140
| 10.09. | | 142 - 188
| 17.09. | | 189 - 213
| 24.09. | | 214 - 232
| | | Herbstpause |
| 08.10. | | 233 - 249 | + Anfang Oktober Zählerstände abgeben |
| 15.10. | | 250 - 266
| 22.10. | | 267 - 290
| 29.10. | | | Nachholtermin für 2. Halbjahr |
+ „Wasser-Aus“ und Abgrillen |
| | |
Terminänderungswunsch: 0561-87045340 (AB) und 0159-03842528
(Bitte frühzeitig melden!) oder kgv-fasanenhof@t-online.de
Veranstaltungen und Festlichkeiten im Verein
(...Sofern die Pandemie es zulässt ?!...)
- Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung 2022
- siehe gesonderte Informationen
- Sa. 02.07.2022 um 14.00 Uhr in unserer Vereinsgaststätte
- Frühlingsmarkt mit Angrillen
am 21. Mai 2022
- Abgrillen
am 29. Oktober 2022
- Feier zum 100-jährigen Bestehen !
Am Wochenende 11./12. Juli 2020
wäre das Jubiläumswochenende gewesen!
Das Fest zum jetzt "Über 100-jährigen Vereinsjubiläum"
wurde wegen der Corona-Pandemie
zunächst auf später verschoben
und soll nun für Sommer 2022 auf der Festwiese
(Eingang Kellermannstraße 61) geplant werden.
(Genaues kommt später!)
Waschbären im Gartenhaus ?
Jetzt haben Sie ein Problem und
die Waschbären gerade Nachwuchs ?!
Wie verhalten ?
Das Wichtigste in Kürze:
Vermeiden Sie Müll im Garten - insbesondere Essensreste -;
am besten entsorgen Sie Müll täglich
bei Ihnen zu Hause in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern
- nicht auf dem Kompost im Garten !
Verschließen oder erschweren Sie Zugangsmöglichkeiten
zu Gartenhaus, Dachboden und Schuppen !
Weitere Informationen zum Thema Waschbären
bei Stadt- und Kreisverband der Kleingärtner e.V. (SKV)
(Info-Artikel)
Versicherungen in unserem Kleingarten
Zur Laubenversicherung
Merkblatt (Stand 2020) ==> hier klicken
Versicherungsantrag
(incl. Änderung) (Stand 2020) ==> hier klicken
Zur Unfallversicherung
Merkblatt (Stand 2012) ==> hier klicken
Sie müssen einen Schaden an unsere Versicherung melden?
Siehe weiter unten!
Sie haben einen Schaden im Garten?
Einbruchsdiebstahl?
Sie sind der/die Geschädigte,
also rufen Sie die Polizei (0561-9100) und lassen den Tatort polizeilich aufnehmen
und sich die Vorgangsbearbeitungsnummer (wird für Versicherung benötigt) geben.
Feuer?
Sie sind der/die Geschädigte,
also rufen Sie die Feuerwehr (112) zum Löschen
und die Polizei (0561/9100) und lassen die Brandstätte polizeilich untersuchen
und sich die Vorgangsbearbeitungsnummer (wird für Versicherung benötigt) geben.
Sturm?
Sie sind auch hier der/die Geschädigte,
also dokumentieren Sie den Schaden
- am Besten schriftlich mit Bildern und einem Zeugen/einer Zeugin
Eine eigene schriftliche Dokumentation mit ergänzenden Bildern in jedem Fall nützlich!
Anschließend können Sie - sofern Sie bei der Sparkassenversicherung versichert sind -
über die Schadenmeldung (u.g. Link) eine Regulierung des Schadens beantragen.
Sie möchten einen Schaden an unsere Versicherung melden?
Nicht vergessen
- das Formular muss auch von unserem Vorstand unterschrieben werden.
Das Formular 'Schadenmeldung' finden Sie
auf der Homepage des Stadt- u. Kreisverbandes (SKV)
Sie haben einen Unfall im Garten?
Lassen Sie sich zuerst (rettungs-)ärztlich ( 112 ) versorgen !
So bald es Ihr körperliches Befinden zulässt wenden Sie sich (oder eine von Ihnen beauftragte Person) an den Vereinsvorstand zwecks Meldung des Unfalls und Antrag auf Regulierung an die Unfallversicherung (siehe o.g. Merkblatt) .
Wichtiger Hinweis zu
Lärmbelästigung und
Einhaltung der Ruhezeiten
Auszug aus Rundschreiben März 2020:
Pächter / Pächterinnen, sowie deren Besuch sind verpflichtet, alles zu vermeiden,
was Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Kleingartenanlage stört und somit
das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.
Deshalb ist vor allem verboten, durch Lärm, lautes und anhaltendes Musizieren,
auch durch laute Rundfunk-, Fernseh- und Musikapparate oder ähnliche Störungen
den Gartenfrieden zu beeinträchtigen.
Die Benutzung von Hand- und Motorrasenmähern, Kettensägen, Heckenscheren,
Häckslern sowie anderen geräuschentwickelnden Geräten ist ganzjährig
montags bis samstags nur von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung nicht gestattet.
Ruhezeiten :
von Montag bis Samstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen sind zwingend einzuhalten!
... in vereins-eigener Sache...
Mitarbeit in unserem Verein:
Um unsere Gartengemeinschaft weiter erfolgreich in und durch die Zukunft zu führen, ist es unerlässlich, Gartenfreunde/-freundinnen zur aktiven Mitarbeit einzuladen / zu bitten.
Jeder hat Fähigkeiten / Begabungen, die in unserem Verein gebraucht werden.
- Macht mit und meldet Euch beim Vorstand ! -
- Das wäre schön und würde helfen !! -
(am besten per Email - oder
- wenn es wieder möglich ist - persönlich am Geräteplatz)
Weitere Informationen auf der Homepage
Stadt- und Kreisverband Kassel der Kleingärtner e.V.
Weitere Informationen auf der Homepage des SKV
Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.
Weitere Informationen auf der Homepage
Schwimmbecken in Gärten und Kleingartenanlagen
Schwimm- und Planschbecken
Bei warmem Sommerwetter besteht der Wunsch, in Gärten und Kleingartenanlagen
Schwimmbecken aufzubauen und zu betreiben. So verlockend eine solche
Erfrischungsmöglichkeit bei heißen Temperaturen im eigenen Garten auch ist,
gibt es dennoch einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
Hierauf möchten wir mit diesem Informationsblatt hinweisen.
Abwasser
Das Wasser im Schwimmbecken wird allein durch den Gebrauch durch Schwimmen
oder Planschen, aber auch durch den Zusatz von Mitteln zur Algenbekämpfung,
zur Desinfektion und pH-Wert-Regulierung (zum Beispiel Chlor, Aktivsauerstoff,
pH-Senker oder –Heber und gegebenenfalls weiterer Zusatzstoffe) zu Abwasser.
Abwasser darf ausschließlich gemäß der „Satzung über die Abwasserbeseitigung“
der Stadt Kassel beseitigt werden. Das bedeutet:
Es muss der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.
Versickerung
Es ist nicht zulässig, Wasser aus Schwimm– oder Planschbecken auf dem Erdboden
versickern zu lassen. Auch zur Gartenbewässerung darf es nicht verwendet werden.
Dies gilt auch dann, wenn zwischen der letzten Zugabe von Zusatz– oder
Behandlungsmitteln und dem Entleeren einige Zeit vergangen ist und sich die Stoffe
eventuell verflüchtigt haben. Eine Versickerung von Wasser aus Schwimm– oder
Planschbecken würde eine unerlaubte Einleitung in den Untergrund / in das Grundwasser darstellen. Rechtsgrundlagen hierfür sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthalten.
Außerdem besteht die Gefahr, dass angrenzende Nachbargrundstücke vernässt werden.
Ordnungswidrigkeit und legale Abwasserentsorgung
Jede Beseitigung des Wassers, außer in die öffentliche Kanalisation nach vorheriger Abstimmung mit KASSELWASSER, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Das Abwasser aus Schwimm– und Planschbecken kann mittels Tauchpumpe und Schlauchleitung in die öffentliche Kanalisation gepumpt werden. Die Kosten hierfür sind in der Regel im Vergleich zu den Anschaffungskosten eines Schwimmbeckens gering und ermöglichen eine legale Entsorgung des Abwassers. Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf eines Schwimmbeckens bei KASSELWASSER, Gartenstraße 90, 34125 Kassel, Telefon 0561 / 987-69, welche Möglichkeiten der Abwasserentsorgung für Ihr Grundstück bestehen.
Kleingartenanlagen
In Kleingartengeländen sind fest installierte Schwimmbecken gemäß Bundeskleingartengesetz und den Bebauungsplänen der Stadt Kassel grundsätzlich nicht erlaubt.
Umwelt– und Gartenamt
Untere Wasser– und Bodenschutzbehörde
Mail: wasserbehoerde@kassel.de
Telefon: 0561 / 787-3025
Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel
Unsere Gaststätte 'Restaurant Fasanenhof'
wurde per 2022 zum Wirtshaus 'Am Mäuerchen'
Das Wirtspaar sagt einladend:
"Wir, Michael und Sonja Linke, freuen uns, Sie/Euch als unsere Gäste
in der Vereinsgaststätte begrüßen zu dürfen!"
Weitere Informationen auf der Homepage:
Der Bio-Gärtner
Weitere Informationen auf der Homepage