Sommer - Info

„Swimmingpool“

In Kleingartenanlagen sind Schwimmbecken gemäß Bundes-

kleingartengesetz und den Bebauungsplänen der Stadt Kassel  

                         grundsätzlich nicht erlaubt.

Planschbecken dürfen eine Größe von 80 cm Durchmesser und

30 cm Höhe nicht überschreiten.

(Die Entsorgungsvorschriften der Stadt Kassel sind zu beachten!)

 

Heckenschnitt und Gartenwege

Entlang der Gartenwege dürfen die Hecken eine Höhe von 1,20 m
nicht überschreiten. Die Hecken sind so zu schneiden,
dass diese nicht in den Weg hineinragen, es gilt die Bordsteinkante.

Hecken entlang der Gartenwege, die bis zum 14.07.2023
noch nicht nach Vorgabe geschnitten sind,
werden vom Verein geschnitten und
es wird eine Pauschale von min. € 50,- für den Schnitt berechnet. 
Den Schnitt hat der Pächter selbst zu entsorgen!

 

Die Wege an den Parzellen sind von den jeweiligen Pächtern 
sauber zu halten. - Unkraut entfernen, Müll, Fegen, etc. -
Hierbei gilt, die Arbeiten anteilig mit den Gartennachbarn gegenüber zu leisten.

Bei Nichteinhaltung behält sich der Verein vor,
die notwendigen Arbeiten durchzuführen und diese nach Umfang 
den jeweiligen Pächtern in Rechnung zu stellen. 
Die Regelung gilt ganzjährig.

 

Rückbau übergroßer Lauben über 24 m² 

  alle Lauben über 24 m² - Rückbau bis  31.12.2023 

                          ist zwingend umzusetzen

 

  Ruhezeiten 

Montag bis Samstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr sowie an Sonn- und 

      Feiertagen ganztägig sind zwingend einzuhalten! 

 

  Grillen: 

 

Grillen gehört für viele Gartenfreunde zum Kleingartenleben, 
es macht ja auch Spaß. 

Zum Grillen sind nur Holzkohle und Grillbriketts erlaubt,
nur feste Grillanzünder sind dazu zu verwenden. 

Vermeiden Sie jeden Funkenflug, gerade bei Trockenheit
ist die Brandgefahr enorm groß. 

Auf möglichst wenig Rauchentwicklung ist zu achten, 
denken Sie an ihre Nachbarn. 

 

Wir alle möchten uns im Garten sowohl an der frischen Luft erholen, 
entspannen und auch mal feiern, 
aber vor allem naturverbunden kleingärtnerisch tätig sein. 

  Wir sind ein Kleingärtnerverein und keine Party-Meile ! 

 

Müll und Essensreste 

 

Entsorgen Sie Ihren Müll und Essensreste über die 

eigene Mülltonne, mit Essensresten werden auch 
Ratten und Waschbären gefüttert. 

Gerade bei unserem Spielplatz werden regelmäßig Party-Reste entsorgt. 

'Danke sagen die Kinder, wir spielen gern mit Ratten!'

-  Wollen wir das ? -

  

                                                                      Der Vorstand

Wichtiger Aushang 

Schreiben der Stadt Kassel       aus Mai 2023


Kassel documenta Stadt Magistrat 
Umwelt- und Gartenamt 
Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde               10. Mai 2023 

                    

 

 An alle                                                 

Kleingartenvereine in Kassel
                                                                                

Stichprobenartige Begehung aller Kleingartenanlagen             

AN ALLE MITGLIEDER

Guten Tag, 
in den vergangenen Jahren wurden jährlich nach dem Zufallsprinzip 
Kleingartenanlagen im Stadtgebiet Kassel für eine Begehung 
sämtlicher Parzellen ausgewählt. 
Die Ergebnisse der einzelnen Begehungen haben aufgezeigt, 
dass trotz aller Appelle und Verbote noch häufig anfallendes Abwasser
in den Untergrund eingeleitet wird, denn es wurden WCs, 
Waschbecken, Duschen und Spülen vorgefunden, 
deren Abwasser nicht ordnungsgemäß entsorgt wurde. 
Ab diesem Jahr werden wir stichprobenartig 
Begehungen in Kleingartenanlagen vornehmen. 
Die Mitarbeiter werden unangemeldet in eine Anlage gehen und 
dort anwesende Gartenpächter bitten, 
ihnen Zugang zur Gartenhütte zu gewähren. 
Der Stadt- und Kreisverband der Kleingärtner e.V. wurde 
von uns über die geplanten Stichproben unterrichtet. 
Für Ihre Mitarbeit bedanken wir uns schon im Voraus ganz herzlich. 

Freundliche Grüße 
im Auftrag 
gez. 
Nicole Vaupel 

 (Aktualität: 25.03.2023)

 Rundschreiben  2 / 2023:

  nach Mitgliederversammlung                              


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Rundschreiben:   II / 2023                                                           März 2023 

                                 
Liebe Gartenfreundin, 

                                       lieber Gartenfreund, 

  

 

die Jahreshauptversammlung ist gewesen und das Wasser wird alsbald angestellt, 

das heißt für uns Gartenfreunde, dass diese Gartensaison beginnen kann. 

Wir freuen uns mit Ihnen / Euch wieder auf ein angenehmes, erholsames 
und ertragreiches weiteres Gartenjahr 2023. 

Zuvor möchten wir Ihnen noch einige wichtige Informationen bekannt geben,
die Sie bitte zur Kenntnis nehmen und beachten möchten. 

 

I.   Mitteilungen aus der Jahreshauptversammlung vom  Sa., 04.03.2023 

 

                                  Protokoll der Jahreshauptversammlung 

                                  am 04.03.2023 in der Vereinsgaststätte 

                                                Wirtshaus am Mäuerchen 

                                  Beginn der Versammlung: 14:00 Uhr 

 

     Als Gäste waren anwesend
     unser Verbandsvorsitzender Gartenfreund Wolfgang Böcker und 
     die Schatzmeisterin vom Stadt- und Kreisverband Gartenfreundin Isolde Woldrich 

 

     TOP  1:  Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Norbert Keppler 

                    zur Jahreshauptversammlung und Grußworte der Gäste  

      Der Vorsitzende des SKV betonte noch einmal folgende wichtigen Punkte: 

       -        Überprüfung der Anlagen durch die Stadt: 

                Die Stadt schaut sich die Gärten in der Anlage im Laufe des Jahres an. 

       -        Die Kleingärtnerische Nutzung muss erhalten bleiben (Drittelteilung). 

       -        Die Größe der Lauben muss eingehalten werden
                (max. 24 m² Überdachung). 

       -        Wasserhähne sind nur außerhalb der Laube erlaubt. 

       -        Die Bodenqualität muss erhalten bleiben. 

       -        Der Zugang zur Laube muss gegeben sein. 

       -        Schornsteine sind nicht gestattet und sind zuzumauern. 

       -        Schwimmbecken sind nicht gestattet. 

       -        Planschbecken (80 cm Durchmesser, 30 cm Höhe) sind gestattet. 


 

      TOP  2:  Verwaltungsbericht des Vorsitzenden         

         
     
Gemäß Ziffer 5.1.1 unserer Satzung
      hier der vorgeschriebene Geschäftsbericht für 2022
       (Steuernummer:  025 250 845 94)  
     

       Rückblick über das abgelaufene Gartenjahr 2022 

 

        -  Im Geschäftsjahr 2022 wurden die „normalen“ Arbeiten
           in unserem Kleingartenverein wieder aufgenommen,
           natürlich unter Beachtung der jeweils gültigen „Corona-Regeln“. 

        -  In den Monaten Januar bis März wurde durch die „ARGE-Mittwoch“
           in der Gartenanlage regelmäßig nach dem Rechten gesehen,
           um eventuelle Beschädigungen in der Anlage wieder instant zu bringen
           und dabei der an den Wegen abgestellte Unrat entsorgt. 

        -  Weitere durchgeführte Arbeiten im Gartenjahr 2022 durch
           die Gemeinschaftsarbeit, die Unterstützung durch die Obleute,
           der Mittwochsgemeinschaft und weitere Freiwillige: 

           Pflegearbeiten der gesamten Gartenanlage das heißt:
           Büsche und Hecken schneiden, Rasen mähen, Wege ausbessern,
           Blumenbeete pflegen, Müll aufsammeln, illegal abgestellten Abfall entsorgen,
           nebst Sperrmüll und Hausmüll aus der Anlage beseitigen. 

        -  Das besondere Hi-Light war natürlich das nachgeholte
           Fest zum 100 jährigem Bestehen des Vereins,
           wir nannten deshalb das Fest „die Über 100 Jahrfeier“. 

        -  Der größte Posten im letzten Jahr war
           die Dacherneuerung unseres Gerätehauses, diese war überfällig,
           denn ab und zu regnetes es schon mal durch. 

        -  Bei der Dacherneuerung wurde auch gleich die Beleuchtung auf LED umgestellt. 

        -  Für die Gartenanlagepflege wurde ein Akku-Multi-System angeschafft,
           die defekten Geräte wurden ausgesondert,
           jetzt haben wir voll funktionierende Geräte. 

         - Beim 2. Car-Port sind zwei Tore neu angebracht worden,
           die Geräte können jetzt wie bei den anderen Car-Port abgeschlossen werden,
           schon für die Versicherung wichtig. 

         - Neben diesem Car-Port wurden neue Abstell- bzw. Lagerflächen gebaut. 

         - Im Meisenweg hatten wir leider zwei Wasserrohrbrüche, die wir repariert haben;
           das gesamte Leitungssystem ist in die Jahre gekommen,
           für die Zukunft sehe ich da eine große Aufgabe auf uns zu kommen,
           ab April soll mit der Überprüfung und den Reparaturen begonnen werden. 

 

           Dieses waren nur die wichtigsten Punkte
           im abgelaufenem Garten- bzw. Geschäftsjahr. 

 

       TOP  3:   Kassenbericht der Rechnungsführerin 

           Gartenfreundin Jutta Schmoll war wegen einer  Erkrankung nicht anwesend, 

           Gartenfreund Rainer Eißel berichtete stellvertretend. 

           Der Kassenbericht wurde eingereicht und ist während der Geschäftszeiten 

           des Vorstandes einsehbar. 

 

       TOP  4:   Bericht der Kassenprüfer      

           Die Kassenprüferinnen Miriam Sachse und Christina Repenning haben die 

           Kassenprüfung bei Jutta Schmoll durchgeführt. 

           Im Bericht von Miriam Sachse wurden keine Beanstandungen festgestellt. 

           Ein Antrag auf Entlastung des Vorstandes wurde gestellt. 

 

      TOP  5:   Aussprache zu den Berichten 2. – 4. 

            Es gab keine Beanstandungen. 

      TOP  6:   Beratung und Beschlussfassung eingegangener Anträge  

            Es sind keine Anträge eingegangen.

 

      TOP  7:   Abstimmung über die Entlastung des Vorstands 

            Die Entlastung wurde einstimmig angenommen. 

 

 

       TOP  8:   Wahlen 

           a)  keine Vorstandswahlen 

           b)  eines Kassenprüfers / -prüferin 

           c) eines Ersatzkassenprüfers / - prüferin 

           Gewählt wurden:
           - Gartenfreundin Christina Repenning zur 1. Kassenprüferin. 

           - Gartenfreund Dieter Schaller zum 2. Kassenprüfer. 

           - Gartenfreundin Birgit Dettmar-Vehreschild zur Ersatzkassenprüferin. 

 

         TOP  9:   Kostenbeitrag Euro 50,00 bei Nichtbeachtung
                        geeichter und überalterten Wasserzähler für
                        den allgemeinen Ausgleich des Wasserverbrauchs.
 

             Dies wurde durch Abstimmung einstimmig angenommen. 

 

          TOP 10:  Verschiedenes 

               - Die Ehrung für Gartenfreund Dieter Morth wird nachgeholt. 

               - Der Heckenschnitt soll 1,10m bis 1,20 m betragen. 

                        

                            Ende der Versammlung um 15:10 Uhr. 

                   Norbert Keppler                          Angelika Heinemann 

                   1. Vorsitzender                            1. Schriftführerin 

                                                                                                                     

 

 

II.   Mitteilungen des Stadt- und Kreisverbands: 

 

1.   Kleingärtnerische Nutzung und Rückbau übergroßer Lauben: 

 

Die Stadt Kassel hat im letzten Jahr und will auch in diesem Jahr verstärkt Gartenbegehungen 

durchführen zur Feststellung von Verstößen gegen den Bebauungsplan sowie die Durchführung 

einer kleingärtnerischen Nutzung. 

Es ist unbedingt die Drittelteilung im Garten und die maximale Größe von 24 m² der überdachten Flächen sowie max. 5 m² Grundfläche des Gewächshauses einzuhalten. 

Die Vereine bzw. dessen Mitglieder sind sowohl als Verursacher als auch als Pächter bzw. 

Unterpächter für die Einhaltung der Festsetzung im Bebauungsplan und den behördlichen Auflagen verantwortlich. 

Alle involvierten städtischen Ämter sind mit der folgenden, vom Stadt- und Kreisverband Kassel 

vorgeschlagenen Stufenregelung einverstanden: 

 

Stufenplan zum Rückbau übergroßer Lauben über 24 m² (verhandelt SKV mit Stadt Kassel) 

ist zwingend umzusetzen. 

 

-          Lauben über 40 m²  -  Rückbau bis  30.06.2020 

-          Lauben über 30 m²  -  Rückbau bis  30.06.2022 

-          Lauben über 24 m² - Rückbau bis  31.12.2023 

 

2.   Schwimm- und Planschbecken: 

 

Die Stadt Kassel weist wiederholt darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Wasser aus Schwimm- 

und Planschbecken in den Erdboden versickern zu lassen. Auch zur Gartenbewässerung darf 

es nicht verwendet werden. Abwasser muss der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden, 

d.h. bei uns über die Entsorgungsstationen. 

In Kleingartenanlagen sind Schwimmbecken gemäß Bundeskleingartengesetz und den Bebauungsplänen der Stadt Kassel grundsätzlich nicht erlaubt. 

Planschbecken dürfen eine Größe 80 cm Durchmesser und 30 cm Höhe nicht überschreiten. 

            (die Entsorgungsvorschriften der Stadt Kassel sind zu beachten) 

 

 

3.   Wasseranschlüsse in der Laube: 

 

Es ist nicht mehr erlaubt, Frischwasseranschlüsse in der Gartenlaube zu haben, falls noch 

vorhanden sind diese dauerhaft zurückzubauen, das gleiche gilt für einen Abfluss. 

Unter das Spülbecken gehört ein Eimer, sodass das Brauchwasser über die Toilettenanlagen
entsorgt werden kann.   ==>   Führen Sie den Rückbau sofort durch ! 

 

4.   Feuerstellenverordnung: 

 

Es ist nach der Feuerordnung verboten, Öfen bzw. offene Feuerstellen in den Gartenlauben zu 

haben, deshalb ist der Abbau aller Schornsteine sofort durchzuführen und die Öffnungen sind dauerhaft zu vermauern. 

 

 

 III.   Mitteilungen des Vereins:
 

 

1.     Jahresrechnung: 

 

Leider haben noch viele Gartenfreunde es für nicht notwendig gehalten,
ihre Jahresrechnung zu bezahlen. Der Verein - und das sind wir alle - 
haben auch Zahlungsverpflichtungen, die einzuhalten sind. 

Die Mahnungen sind auf dem Weg. Nehmen Sie die Mahnung ernst ! 

Es ist der gesamte Betrag auf das Vereinskonto zu überweisen  (siehe 1. Seite oben rechts).

Es ist nicht rechtens, selbstständig Kürzungen oder nur Teilbeträge zu bezahlen,
ohne Zustimmung durch den Vorstand; diese Rechnungen werden als nicht bezahlt gehandhabt. 

Falls es Zahlungsprobleme gibt, sprechen Sie mit uns, wir finden eine gemeinsame Lösung. 

 

Alle nicht bis 06.04.2023 auf unserem Konto eingegangenen, vollständig bezahlten Rechnungen
incl. Mahngebühr werden ohne weitere Mahnung direkt an unseren Rechtsanwalt übergeben
und die Anwaltskosten Ihnen in Rechnung gestellt. 

 

2.    Wasserzähler: 

 

Alle Gartenfreunde sind verpflichtet die Wasserzähler nach 8 Jahren gegen neue geeichte Zähler 

auszutauschen. Die alten Zähler sind dem Vorstand vorzulegen, die Zählerstände werden notiert. 

Neue geeichte Wasserzähler sind auf dem Geräteplatz erhältlich. 

Die Wasserschächte müssen sauber gehalten werden, die Oberteile (Wasserabsteller) müssen 

funktionstüchtig sein, ebenfalls auf den Geräteplatz erhältlich. 

In diesem Jahr werden alle Wasserzähler kontrolliert. 

 

Bei Nichtaustausch überalterter und ungeeichter Wasserzähler wird ein Kostenbeitrag von € 50,00
berechnet und wird dem allgemeinen Ausgleich des Wasserverbrauchs gutgeschrieben. 

Dies wurde durch Abstimmung bei der JHV 2023 einstimmig angenommen. 

 

Bis zum 30.04.2023 sind die Wasserzähler von Ihnen zu kontrollieren und ggf. auszutauschen. 

 

3.      Abgabe der Zählerstände: 

 

Für die verpflichtende Abgabe der Zählerstände (Strom u. Wasser) Anfang Oktober
ist nur noch der neue Vordruck zu verwenden, andere Formen werden nicht mehr akzeptiert. 

Dieser Vordruck ist zusammen mit der Einteilung für die Gemeinschaftsarbeiten im Anhang. 

 

Falls der Vordruck verlustig ist, kann dieser auf dem Geräteplatz abgeholt oder auf unserer 

Home-Page heruntergeladen werden. 

Bei Nichtabgabe oder Nichtbenutzung der neuen Vordrucke werden € 25,00 in Rechnung gestellt. 

 

       Die Abgabe erfolgt nur über unsere Briefkästen oder direkt beim Vorstand ! 

                           ( keine E-Mails, SMS, etc. werden akzeptiert ) !!

         
                                                                                                                                                    4 

4.    Schmutzwasser: 

 

Einleitung von jeglichem Schmutzwasser ins Erdreich ist verboten!
Sofortiger Rückbau von  Abflüssen direkt ins Erdreich, 
Abschaffen von noch bestehenden Sickergruben und 
Abbau der evtl. dazu gehörenden Toilettenanlagen. 
Die Entsorgungsvorschriften der Stadt Kassel sind zu beachten 

     (es sind nur Campingtoiletten erlaubt) !

 

5.    Gartennummern: 

 

Die Nummer des Gartens ist von außen gut lesbar an jedem Garten anzubringen, 

am besten an der Gartentür   (für alle sehr hilfreich).

 

6.     Grillen: 

 

Grillen gehört für viele Gartenfreunde zum Kleingartenleben, es macht ja auch Spaß. 

Zum Grillen sind nur Holzkohle und Grillbriketts erlaubt,
nur feste Grillanzünder sind dazu zu verwenden. 

Vermeiden Sie jeden Funkenflug, gerade bei Trockenheit ist die Brandgefahr enorm groß. 

Auf möglichst wenig Rauchentwicklung ist zu achten, denken Sie an ihre Nachbarn. 

 

Wir alle möchten uns im Garten sowohl an der frischen Luft erholen, entspannen 
und auch mal feiern, aber vor allem naturverbunden kleingärtnerisch tätig sein. 

 

             Wir sind ein Kleingartenverein und keine Party-Meile !   

 

7.   Heckenschnitt und Gartenwege: 

 

gemäß Gartenordnung § 5 Natur- und Vogelschutz gilt auch in diesem Jahr, die Hecke 

nicht vor dem 21. Juni zu schneiden, um die Brutphase der Vögel nicht zu stören. 

 

a)           Heckenschnitt: 

Entlang der Gartenwege dürfen die Hecken eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.
Die Hecken sind so zu schneiden, dass diese nicht in den Weg hineinragen, es gilt die Bordsteinkante

Hecken entlang der Gartenwege, die bis zum 14.07.2021 noch nicht nach Vorgabe geschnitten sind, werden vom Verein geschnitten und es wird eine Pauschale von mind. € 50,- für den Schnitt berechnet. 

b)           Gartenwege: 

Die Wege an den Parzellen sind von den jeweiligen Pächtern sauber zu halten 
(Unkraut entfernen, Müll aufsammeln, Fegen, etc.); 
hierbei gilt, die Arbeiten anteilig mit den Gartennachbarn gegenüber zu leisten. 

Bei Nichteinhaltung behält sich der Verein vor, die notwendigen Arbeiten durchzuführen und diese nach Umfang den jeweiligen Pächtern in Rechnung zu stellen (-dieses gilt ganzjährig!). 

 

8.    Illegale Müllentsorgung: 

 

Leider ist wieder festzustellen, dass Gartenfreunde ihren Party-Müll, alte Geräte, Altholz,
Baumschnitt, sonstigen Abfall in unserer Gartenanlage entsorgen, dieses ist nicht nur eine Unverschämtheit gegenüber der Gartengemeinschaft, sondern auch eine Straftat. 

Bei Ermittlung des illegalen Entsorgers wird dieser umgehend bei der Polizei angezeigt und 

dieses Verhalten führt unmittelbar zur fristlosen Kündigung. 

Die Pächter der einzelnen Gärten sind zur Einhaltung der Gartenordnung verpflichtet und 

sind somit verantwortlich auch für ihre Gäste. 

Bei Täterermittlung wird Hinweisgebern eine Belohnung von € 50,- gezahlt. 

Verwaltungsaufwand und Entsorgung gehen zu Lasten des Verursachers. 

   

          Entsorgen Sie Ihren Müll und Essensreste über die eigene Restmülltonne, 

   mit Essensresten werden auch Ratten und Waschbären gefüttert – wollen wir das? 

 

                Gerade bei unserem Spielplatz werden regelmäßig Party-Reste entsorgt. 

                             Danke sagen die Kinder, wir spielen gern mit Ratten !                                      

 

9.   Lärmbelästigung und Einhaltung der Ruhezeiten: 

 

Die Pächter und Pächterinnen, sowie ihr Besuch sind verpflichtet, alles zu vermeiden, 
was Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Kleingartenanlage stört und somit 
das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt. 
Deshalb ist vor allem verboten, durch Lärm, lautes und anhaltendes Musizieren, 
auch durch laute Rundfunk-, Fernseh- und Musikapparate oder ähnliche Störungen 
den Gartenfrieden zu beeinträchtigen. 

Die Benutzung von Hand- und Motorrasenmähern, Kettensägen, Heckenscheren, Häckslern
sowie anderen geräuschentwickelnden Geräten ist ganzjährig montags bis samstags
nur von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr erlaubt. 

An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung nicht gestattet. 

         Ruhezeiten von Montag bis Samstag 13.00 Uhr – 15.00 Uhr sowie
         an Sonn- und
Feiertagen ganztägig sind zwingend einzuhalten! 

 

 

10.   Gemeinschaftsarbeit:
        -  hier müssen wir leider immer wieder darauf hinweisen: 

 

Aus organisatorischen Gründen gelten – wie bereits in den Jahren zuvor – folgende Regeln: 

Es ist nicht möglich, dass die vier Stunden Gemeinschaftsarbeit geteilt werden können! 

Ebenfalls können nicht gleich zwei Gartenfreunde an einem Tag die Pflichtstunden ableisten! 

Sollten Sie an dem Samstag, an dem Sie eingeteilt sind, nicht kommen können, so melden Sie sich bitte telefonisch (0561-87045340 oder 0173-4696130) um sich einen Ausweichtermin geben zulassen. 

Der Ableistungsbetrag für nicht erbrachte Gemeinschaftsarbeit beträgt € 20,- / Std. 

Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren dürfen wir nicht die Arbeit ableisten lassen. 

Geeignete Kleidung, Schuhwerk und Arbeitshandschuhe sind mitzubringen. 

                       

       Treffen zur Gemeinschaftsarbeit ist pünktlich um 07.45 Uhr am Geräteplatz 

                                        (hinter dem Parkplatz Cauerstraße). 

         Terminänderungswunsch:  0561-87045340 (AB)  oder  0173-469130 

 

Termine: beachten Sie die Aushänge, unsere Home-Page und die Rundschreiben. 

                (der neue Plan für die Gemeinschaftsarbeit ist im Anhang) 

 

11.   Ummeldung bei Wohnungswechsel: 

 

Bitte melden Sie dem Verein Ihren Wohnungswechsel.
Sie haben die Möglichkeiten, diese Mitteilung per Post oder an [email protected] 
zu senden bzw. in unseren Briefkasten am Geräteplatz - Cauerstraße einzuwerfen 
unter Angabe des Namens, der Garten-Nummer, der neuen Adresse, 
der Telefon / der Mobil-Nr. und der E-Mail-Adresse. 

- Nichtzustellbare Post (Briefe, Monatsheft Hess. Kleingärtner etc.) verursachen 
   uns allen unnötige Kosten (EMA-Anfrage usw.), die wir Ihnen in Rechnung stellen werden. 

 

Zum Schluss noch etwas in eigener Sache: 

 

     Um unsere Gartengemeinschaft weiter erfolgreich durch die Zukunft zu führen,

         ist es unerlässlich, Gartenfreunde zur aktiven Mitarbeit im Verein zu bitten. 

                     Jeder hat Fähigkeiten die im Verein gebraucht werden. 

                                     –  Macht mit und meldet euch!  – 

 

  Offene Sprechzeiten sind in der Saison jeden 1. Samstag im Monat in der Zeit von 

  10.00 bis 12.00 Uhr mit dem 1.Vorsitzenden oder seiner Vertretung auf dem Geräteplatz. 

 

  Der Vorstand ist selbstverständlich gerne bereit, Ihnen Rede und Antwort zu Ihren Fragen 

  zu stehen. Doch nicht jederzeit. Gönnen Sie uns nach 19.00 Uhr unseren Feierabend und 

  am Wochenende unseren Sonntag (nutzen Sie nach Möglichkeit bitte E-Mail oder AB). 

  Danke für Ihr Verständnis! 

 

 

  KGV Fasanenhof e.V. 

  

  Ihr Norbert Keppler / 1.Vorsitzender   

       

 PS.:
 Formular zur Selbstablesung der Strom- und Wasserzähler im KGV Fasanenhof e.V.
 für das Jahr 2023

- siehe Rundschreiben II/2023, das mit der Post kam - letzte Seite - 
  oder Formularabdruck auf Internet-Seite - Home (unterhalb der Fotos)

Gemeinschaftsarbeit

                      in unserem Verein

Auszug aus unserer Satzung:

2.        Gemeinschaftsarbeit:

Grundsätzlich muss jedes Vereinsmitglied Gemeinschaftsarbeit ableisten.
Ausgenommen sind zur Zeit Gartenfreunde/Gartenfreundinnen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Zeit sind acht Stunden Gemeinschaftsarbeit abzuleisten.
Die Ableistung der Gemeinschaftsarbeit erfolgt im Blocksystem zu je 4 Stunden,
jeweils am Samstagvormittag von 07.45 bis 12.00 Uhr.
Ein Terminplan für das laufende Jahr ist beigefügt und wird für die folgenden Jahre jedem Mitglied rechtzeitig zu Beginn eines Gartenjahres übersandt.

2.1     Ablauf der Gemeinschaftsarbeit:
Sollten Sie an dem für Sie geplanten Samstag nicht kommen können – aus welchem Grund auch immer – rufen Sie bitte im Büro oder den stellv. Vorsitzenden Gfd. Klaus Pape  (Tel.: 01590 3842528) an und vereinbaren mit ihm einen neuen Termin.
Nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist gemäß dem Beschluss der Mitgliederversammlung mit einem Ersatzbetrag von 20,-- € * pro Stunde abzugelten.
(* Erhöhung laut Mitgliederbeschluss vom März 2015)
Treffpunkt zur Ableistung der Gemeinschaftsarbeit ist jeweils samstags um 07.45 Uhr am Geräteplatz!
Passende Kleidung und Arbeitshandschuhe sollten an diesem Tag selbstverständlich sein.


Plan der Gemeinschaftsarbeit 2023


| Datum |   | Gärten           ( Stand: 01.03.2023  )

 | 01.04. |    | 267 - 290     |    +  „Wasser-Marsch“   |  

 | 08.04. |    |                     |    Osterpause    | 

 | 15.04. |    | 250 - 266       

 | 22.04. |    | 233 - 249  

 | 29.04. |    | 214 - 232     |     +  „Baumschnitt-Abholung“   | 


 | 06.05. |    |  189 - 213  

 | 13.05. |    |  142 - 188   

 | 20.05. |    |  120 - 140    |      +  „Fühlingsfest“   |  

                                                +  „Angrillen“   |  

 | 27.05. |    |                      |     Pfingstpause    |  

 | 03.06. |    |  100 - 119 

 | 10.06. |    |    81 -   99
 | 17.06. |    |    63 -   80
 | 24.06. |    |    38 -   62
 | 01.07. |    |    10 -   36
 | 08.07. |                           |     Nachholtermin für 1. Halbjahr  |  

 | 15.07. |    |  267 - 290
 | 22.07. |    |  250 - 266
 |            |                            |     Sommerpause |  

 | 19.08. |    |  233 - 249
 | 26.08. |    |  214 - 232
 | 02.09. |    |  189 - 213
 | 09.09. |    |  142 - 188
 | 16.09. |    |  120 - 140    
 | 23.09. |    |  100 - 119
 | 30.09. |    |    81 -   99   

 | 07.10. |    |    63 -   80       |     +   Anfang Oktober Zählerstände abgeben    |  

 | 14.10. |    |    38 -   62       |     +  „Baumschnitt-Abholung“   | 

 | 21.10. |    |    10 -   36 

 | 28.10. |    |                        |     Nachholtermin für 2. Halbjahr Alle | 

                                                  +  „Wasser-Abstellen“   | 
 | 04.11. |    |                        |     Nachholtermin 2023 



Terminänderungswunsch:  0561 87045340 (AB) oder 0173 4696130 
Bitte nur diese Nummern bei Terminänderung !
Eigenmächtige Terminverschiebung wird nicht akzeptiert. 

Bei Wassermarsch bitte ALLE Gardenfreunde und -freundinnen im Garten anwesend sein 
oder Gartentür offen lassen 

       


 (Aktualität: 16.01.2023)


 Rundschreiben  1 / 2023:

   mit der Jahresrechnung                               


 ----------------------- 

Rundschreiben:   I / 2023                                                           Januar 2023 

                                 
Liebe Gartenfreundin, 

                                       lieber Gartenfreund, 

 

 

ein Gartenjahr ist schon wieder zu Ende, das für uns Kleingärtner sehr abwechslungsreich 

war. 

Für das Jahr 2023 wünschen wir Ihnen und Ihrer Familie Gesundheit, Zufriedenheit 

und ein gutes Händchen bei allen Ihren Vorhaben. 

 

Nachfolgend die wichtigsten Informationen und Termine für das kommende Jahr: 

           

1.  Erläuterung zu beiliegender Jahresrechnung 

 

     a) Pachtpreis  pro m²                                                                        0,19 € 

 

     b) Strom:        Arbeitspreis pro kWh incl. MwSt.                                0,35 € 

                             Ausgleichsbetrag                                                        5,61 €                  

 

      c) Wasser:     Preis pro m³ und Zählergebühr incl. MwSt.                 1,98 € 

                             Bereitstellungsgebühr                                                  6,12 € 

                             Ausgleichsbetrag                                                        34,00 € 

 

      d) Freiflächenberechnung:            für 11.227 m²                            10,05 € 

 

      e) Porto:                         für den „Hessischen Kleingärtner“               6,15 € 

 

      f) Unfallversicherung:     für alle Mitglieder - Pflicht -                        8,00 € 

 

      g) Versicherung:            Rechtsschutz KGV                                       3,60 € 

 

 

Zu den genannten und weiteren Positionen der Jahresrechnung werden Ihnen auf Anfrage 
bei Gfd.  Jutta Schmoll - Rechnungsführerin, sowie bei Fragen zu Wasser und Strom 

bei Gfd.  Klaus Pape – Wasserwart  (01590-3842528) nähere Erläuterungen gegeben. 

    

               Der gesamte Rechnungsbetrag ist bis zum 15.02.2023 zu überweisen. 

 

                                                                 - 

2. Termine und Veranstaltungen 

 

    a)   Einladung zur Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung: 

 

           Die Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung 2023 ist
           am Sa. 04.03.2023, um 14:00 Uhr
           in unserer Vereinsgaststätte „Wirtshaus Am Mäuerchen“. 
           Die Gaststätte steht uns zur Verfügung. 

 

                                                Vorgesehene Tagesordnung 

 

                                   1.   Begrüßung durch den Vorsitzenden 

                                         Grußworte der Gäste 

                                   2.   Verwaltungsbericht des Vorsitzenden 

                                   3.   Kassenbericht der Rechnungsführerin 

                                   4.   Bericht der Kassenprüfer 

                                   5.   Aussprache zu den Berichten 2.– 4. 

                                   6.   Beratung und Beschlussfassung eingegangener Anträge 

                                   7.   Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes 

                                   8.  Wahlen:  a) keine Vorstandswahlen 

                                                       b) eines Kassenprüfer / -prüferin 

                                                       c) eines Ersatzkassenprüfer  / -prüferin 

                                   9.  Kostenbeitrag € 50,00 bei Nichtbeachtung geeichter und überalterten 

                                        Wasserzähler für den allgemeinen Ausgleich des Wasserverbrauchs 

                                 10. Heckenschnitt und Wegreinigung durch den Verein 

                                 11.  Reparaturarbeiten am Wassersystem, 

                                        Neugestaltung des Hangs am Höhenweg, 

                                        Instanthaltung der Gartenanlage 

                                 12.  Verschiedenes 

 

        Die Einladung ist somit fristgerecht und mit der vorgesehen Tagesordnung gemäß Ziffer 5.1.,  
        Abs.1 unserer Satzung allen Mitgliedern des KGV Fasanenhof e.V. bekannt gegeben. 

 

        Ihre Anträge zu Punkt 12 bitte bis zum 15.02.2023 schriftlich bei dem Vorsitzenden einreichen. 


   b)   Veranstaltungen: 

 

   Der Festausschuss plant in 2023 verschiedene Veranstaltungen: 

 

   -          Frühlingsfest ist im Mai mit Angrillen und kleinem Frühlingsmarkt. 

   -          Sommerfest ist für nach den Sommerferien geplant. 

   -          Ende Oktober zum Saisonausklang ist Abgrillen. 

 

   Die genauen Termine werden im Rundschreiben März 2023 genannt. 

 

   Bitte beachten Sie auch die Aushänge, unsere Home-Page und die Rundschreiben. 


3.  Wasserverlust und Wasserzähler 

 

Bei der Erstellung der Jahresrechnung mussten wir eine große Differenz der abgegebenen, 

abgelesenen und den von uns geschätzten Zählerständen feststellen. 

Wir hatten zwei Wasserrohrbrüche, das Leitungsnetz ist in die Jahre gekommen, so dass 

Leckagen wohl mit verantwortlich sind. Nach dem Anstellen des Wassers werden die 

Leitungen sorgfältig abgedrückt und so undichte Stellen zu reparieren. 

Zum anderen sind in vielen Gärten alte Wasserzähler, die auch zu Differenzen führen. 

Kontrollieren Sie regelmäßig die Anschlüsse auf Dichtigkeit und die Zähler auf das Eichdatum. 

Die Wasserzähler sind spätestens nach 8 Jahren auszutauschen, dazu sind Sie verpflichtet! 

Neue geeichte Zähler können gegen Abgabe der alten auf dem Geräteplatz gekauft werden. 

Es ist geplant bei Nichtbeachtung einen Kostenbeitrag € 50,00 für den allgemeinen Ausgleich 

des Wasserverbrauchs in Rechnung zu stellen. 

 

 

4.  Neuverpachtungen und freie Gärten 

  

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 31 Gärten neu verpachtet oder auf Partner umgeschrieben. 

Allen neuen Mitgliedern wünschen wir viel Erfolg und Freude am neuen Hobby „Kleingarten“. 

Z. Z. sind nur wenige Gärten zur Weiterverpachtung frei. Interessenten richten die Anfrage an 

den Vorsitzenden Norbert Keppler (0561-87045340 AB) oder  [email protected]

 

5.  Ummeldung bei Wohnungswechsel 

 

Bitte melden Sie dem Verein Ihren Wohnungswechsel. Sie haben die Möglichkeiten, diese 

Mitteilung per Post oder an [email protected]zu senden bzw. in unseren 

Briefkasten am Geräteplatz-Cauerstraße einzuwerfen unter Angabe des Namens, der Garten Nr., 

neuer Adresse, Telefon-Festnetz-Nr., Mobil-Nr. und E-Mail Adresse. 

Nichtzustellbare Post (Briefe, Monatsheft Hess. Kleingärtner etc.) verursachen uns allen 

unnötige Kosten (EMA Anfrage usw.), die wir als Gemeinschaft zu tragen haben. 

 

6.  Kleingärtnerische Nutzung und Rückbau übergroßer Lauben 

 

Die Stadt Kassel hat im letzten Jahr und will auch in diesem Jahr verstärkt Gartenbegehungen 

durchführen zur Feststellung von Verstößen gegen den Bebauungsplan sowie die Durchführung 

einer kleingärtnerischen Nutzung. 

Es ist unbedingt die Drittelteilung und die maximale Größe von 24 m² der überdachten Flächen 

sowie max. 5 m² Grundfläche des Gewächshauses einzuhalten. 

Die Vereine bzw. dessen Mitglieder sind sowohl als Verursacher als auch als Pächter bzw. 

Unterpächter für die Einhaltung der Festsetzung im Bebauungsplan und den behördlichen Auflagen verantwortlich. 

Alle involvierten städtischen Ämter sind mit der folgenden vom Stadt- und Kreisverband Kassel 

vorgeschlagenen Stufenregelung einverstanden: 

-          Lauben über 40 m² - Rückbau bis  30.06.2020 

-          Lauben über 30 m² - Rückbau bis  30.06.2022 

-          Lauben über 24 m² - Rückbau bis  31.12.2023 

 

7.  Baum- und Heckenschnittschnitt 

 

Es ist jetzt die beste Zeit, sich um den Baumschnitt zu kümmern, hierbei ist die max. Höhe von 

3,50 m für Bäume und von 1,20 m für Hecken einzuhalten. Der Baumschnitt wird im eigenen 

Garten gelagert und im Frühjahr zur Baumschnittabfuhr zum Parkplatz Cauerstraße gebracht 

(der Termin wird noch bekannt gegeben) oder direkt bei den Stadtreinigern Kassel in Kassel kostenlos, bei Gartenfreunde aus dem Landkreis bei den örtlichen Abgabestellen abgegeben. 

 

    Verbrennen des Baumschnitts oder sonstigen Abfalls im Garten ist strengstens verboten! 


8.  Streusalz und Unkrautvernichtungsmittel 

 

Auf Anordnung des Umwelt- und Gartenamtes -Umweltschutz- weisen wir darauf hin, dass das Streuen von Salz, das Verteilen von Essigessenzen, das Streuen von Waschmitteln und das Spritzen gegen Unkraut auf den Wegen und in den Gärten der Kleingartenanlagen strengstens verboten ist. 

Gemäß der Winterdienstsatzung der Stadt Kassel ist die Verwendung von Auftausalz unzulässig und nur in Ausnahmefällen in geringen Mengen erlaubt. So ein Ausnahmefall liegt im Sommer zur Unkrautbekämpfung in keinem Fall vor. 

Sollten Sie sich nicht daran halten, könnte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. 

 

 9.  Illegale Müllentsorgung 

 

Leider ist wieder festzustellen, dass Gartenfreunde ihren Party-Müll, alte Geräte, Baumschnitt, 

sonstigen Abfall in unserer Gartenanlage entsorgen, dieses ist nicht nur eine Unverschämtheit 

gegenüber der Gartengemeinschaft, sondern auch eine Straftat. 

Bei Ermittlung des illegalen Entsorgers wird dieser umgehend bei der Polizei angezeigt und 

dieses Verhalten führt unmittelbar zur fristlosen Kündigung. 

Die Pächter der einzelnen Gärten sind zur Einhaltung der Gartenordnung verpflichtet und 

sind somit verantwortlich auch für ihre Gäste. 

Bei Täterermittlung wird eine Belohnung von € 50,- gezahlt. 

Verwaltungsaufwand und Entsorgung gehen zu Lasten des Verursachers. 

 

             Entsorgen Sie Ihren Müll und Essensreste über die eigene Restmülltonne, 

      mit Essensresten werden auch Ratten und Waschbären gefüttert – wollen wir das? 

 

10.  Verschiedenes 

 

   a)  Wie in jedem Jahr, bitten wir Sie, auch im Winter  die Wege  zu säubern. Gerade jetzt 

        bildet noch herabfallendes Laub eine große Rutsch- und Unfallgefahr. 

 

   b)  Bitte sehen Sie in Ihren Gärten immer mal wieder nach dem Rechten. 

        Nächtliche „Besucher“ verursachen z.T. erhebliche Schäden. 

        Falls in ihrer Gartenlaube eingebrochen wurde, melden Sie dieses umgehen bei der Polizei 

        (Polizeirevier Vellmar 0561-9102220) und dem Vorstand zur Meldung bei der Versicherung. 

 

   c)  Termine für die Gemeinschaftsarbeit erfahren Sie im Rundschreiben März 2023, nach der  

        Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung, den Aushängen und unserer Home-Page. 

 

11.  Zum Schluss noch etwas in eigener Sache

 

Um unsere Gartengemeinschaft weiter erfolgreich durch die Zukunft zu führen,
ist es unerlässlich, Gartenfreunde zur aktiven Mitarbeit im Verein zu bitten.

 Jeder hat Fähigkeiten, die im Verein gebraucht werden. 

                                         – Macht bitte mit und meldet euch! – 


Der Vorstand ist selbstverständlich gerne bereit, Ihnen Rede und Antwort zu Fragen zu stehen. 

Doch nicht jederzeit. 
Gönnen Sie uns nach 19.00 Uhr unseren Feierabend und am Wochenende unseren Sonntag. 
Danke für das Verständnis! 

 

 

 

            Vorstand KGV Fasanenhof e.V. 

            Mit freundlichen Grüßen 

            Ihr Norbert Keppler / 1.Vorsitzender 

 


 
       

 

Veranstaltungen und Festlichkeiten im Verein

(...Siehe Aushang Mai 2023...)


- Mitgliederversammlung / Jahreshauptversammlung 2023

   - siehe gesonderte Informationen   
   - Sa. 04.03.2023  um 14.00 Uhr in unserer Vereinsgaststätte 'Am Mäuerchen'
   -  - siehe Rundschreiben I aus 2023 !



- Abgrillen 

   am 


 (Aktualität: 15.02.2023)

Aushang:

   Baumschnitt -    2023                    

         ab 13. bis 19.04.2023

    in dem abgesperrten Bereich auf dem Parkplatz Cauerstraße ablegen. 

    -  Länge des Baumschnittes bis 1,00 m.

    - Bitte alles gebündelt transportieren
      und nichts in Plastiksäcken ablegen.
 

    - Müll, Steine, Bretter, etc. sind verboten!  

 
                                                                           Der Vorstand

 

 (Aktualität: 30.09.2022)

Aushang:

 Information :                               


 -----------------------
 -  Gemäß Gartenordnung § 5 Natur- und Vogelschutz
    gilt auch in  diesem Jahr, die Hecken NICHT  vor dem
                           21. Juni 
     zu schneiden, um die Brutphase der Vögel nicht zu stören. 

      - Heckenschnitt: 

     Entlang der Gartenwege dürfen die Hecken eine Höhe von
     1.20 m
nicht überschreiten.
     
Die Hecken sind so zu schneiden, dass diese nicht
     in den Weg hineinragen (als Grenze gilt Bordsteinkante).
     Hecken entlang der Gartenwege, die bis zum 15.07.2021
     noch nicht nach Vorgabe geschnitten sind,
     werden vom Verein geschnitten und es wird eine Pauschale
     von min. € 50,- 
für den Schnitt berechnet.
 

       - Gartenwege: 

     Die Wege an den Parzellen sind von den jeweiligen Pächtern
     sauber zu halten (Unkraut entfernen, Müll auflesen, Fegen, etc.).
     Hierbei gilt es anteilig mit den Gartennachbarn gegenüber
     die Arbeiten zu leisten.
     Bei Nichteinhaltung behält sich der Verein vor,
     die notwendigen Arbeiten durchzuführen und diese nach Art
     und Umfang den jeweiligen Pächtern in Rechnung zu stellen.
 
                                                                           Der Vorstand

 

Wichtige Hinweise vom Vereinsvorstand:

                                                                                          ( Aktualität: 15.01.2023 )       

 Aushang:           

  

Offenes Feuer / Verbrennen von Gartenabfällen, Holz, Müll, etc. 

Es ist strengstens verboten im Garten Abfälle jeder Art zu verbrennen! 

Offenes Feuer im Garten zum Verbrennen von festen oder flüssigen Stoffen 
ist in ganz Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt .

                                     

          

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 

Bleiben Sie gesund.


Der Vorstand        ( Stand: 2023 )

Wichtige Hinweise vom Vereinsvorstand:

                                                   ( Aktualität: 2023 )

--- z.Z. in Bearbeitung ---

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 

Bleiben Sie gesund.


Der Vorstand        ( Stand: 2023 )

Weitere Hinweise vom Vereinsvorstand:

                                                     ( Aktualität: 00.01.2023 )
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie

gilt Folgendes:  

  • Informieren Sie sich aktuell über die Lage und Verhaltensmaßregeln!

 

  • Achten Sie bitte auf die aktuellen Vorgaben der Landesregierung!  
  • Sind Sie vorsichtig und bleiben Sie gesund!!! 


Auch wir Kleingärtner/-innen wollen dazu beitragen,
die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen.


Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. 


Der Vorstand     ( Stand: 00.01.2023 )

Waschbären im Gartenhaus ? 

Jetzt haben Sie ein Problem und
die Waschbären gerade Nachwuchs ?!

Wie verhalten ?      
Das Wichtigste in Kürze:
Vermeiden Sie Müll im Garten - insbesondere Essensreste -;
am besten entsorgen Sie Müll täglich 
bei Ihnen zu Hause in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern
- nicht auf dem Kompost im Garten !
Verschließen oder erschweren Sie Zugangsmöglichkeiten 
zu Gartenhaus, Dachboden und Schuppen !

Weitere Informationen zum Thema Waschbären 
bei Stadt- und Kreisverband der Kleingärtner e.V. (SKV)
(Info-Artikel)


Versicherungen in unserem Kleingarten

Zur       Laubenversicherung 

Merkblatt  (Stand 2020)                ==>      hier klicken

Versicherungsantrag
(incl. Änderung)   (Stand 2020)  ==>      hier klicken

Zur    Unfallversicherung

Merkblatt   (Stand 2012)               ==>     hier klicken 


Sie müssen einen Schaden über den Vereinsvorstand 
an unsere Versicherung melden !

Siehe weiter unten!


Sie haben einen Schaden im Garten? 

Einbruchsdiebstahl?  

Sie sind der/die Geschädigte,
also rufen Sie die Polizei   (0561-9100)   und lassen den Tatort polizeilich aufnehmen 
und sich die Vorgangsbearbeitungsnummer (wird für Versicherung benötigt) geben.

 Feuer?  

Sie sind der/die Geschädigte,
also rufen Sie die Feuerwehr   (112)   zum Löschen
und die Polizei   (0561/9100)   und lassen die Brandstätte polizeilich untersuchen 
und sich die Vorgangsbearbeitungsnummer (wird für Versicherung benötigt) geben.

 Sturm?

Sie sind auch hier der/die Geschädigte,
also dokumentieren Sie den Schaden 
- am Besten schriftlich mit Bildern und einem Zeugen/einer Zeugin

Eine eigene schriftliche Dokumentation mit ergänzenden Bildern in jedem Fall nützlich!

Anschließend können Sie - sofern Sie bei der Sparkassenversicherung versichert sind -
über die Schadenmeldung (u.g. Link) eine Regulierung des Schadens beantragen.  


Sie möchten einen Schaden an unsere Versicherung melden?

Nicht vergessen 
- das Formular muss auch von unserem Vorstand unterschrieben werden.
Das Formular 'Schadenmeldung' finden Sie 
auf der Homepage des Stadt- u. Kreisverbandes (SKV)


Sie haben einen Unfall im Garten? 

Lassen Sie sich zuerst (rettungs-)ärztlich  ( 112 )  versorgen !
So bald es Ihr körperliches Befinden zulässt wenden Sie sich (oder eine von Ihnen beauftragte Person) an den Vereinsvorstand zwecks Meldung des Unfalls und Antrag auf Regulierung an die Unfallversicherung (siehe o.g. Merkblatt) .

Wichtiger Hinweis zu
Lärmbelästigung          und
Einhaltung der Ruhezeiten

Auszug aus Rundschreiben März 2020:
Pächter / Pächterinnen, sowie deren Besuch sind verpflichtet, alles zu vermeiden,
was Ruhe, Ordnung und Sicherheit in der Kleingartenanlage stört und somit 
das Gemeinschaftsleben beeinträchtigt.

Deshalb ist vor allem verboten, durch Lärm, lautes und anhaltendes Musizieren,
auch durch laute Rundfunk-, Fernseh- und Musikapparate oder ähnliche Störungen
den Gartenfrieden zu beeinträchtigen.

Die Benutzung von Hand- und Motorrasenmähern, Kettensägen, Heckenscheren,
Häckslern sowie anderen geräuschentwickelnden Geräten ist ganzjährig 
montags bis samstags nur von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung nicht gestattet. 

        Ruhezeiten :

von Montag bis Samstag    13.00 Uhr – 15.00 Uhr
sowie an Sonn- und Feiertagen           sind zwingend einzuhalten!

... in vereins-eigener Sache...

Mitarbeit in unserem Verein:

Um unsere Gartengemeinschaft weiter erfolgreich in und durch die Zukunft zu führen, ist es unerlässlich, Gartenfreunde/-freundinnen zur aktiven Mitarbeit einzuladen / zu bitten.
Jeder hat Fähigkeiten / Begabungen, die in unserem Verein gebraucht werden.

- Macht mit und meldet Euch beim Vorstand ! -  
- Das wäre schön und würde helfen !! -

  (am besten per Email - oder 
- wenn es wieder möglich ist - persönlich am Geräteplatz)

 

Weitere Informationen auf der Homepage

Stadt- und Kreisverband Kassel der Kleingärtner e.V.

Weitere Informationen auf der Homepage des SKV

Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.

Weitere Informationen auf der Homepage

 

Schwimmbecken in Gärten und Kleingartenanlagen 



Schwimm- und Planschbecken
Bei warmem Sommerwetter besteht der Wunsch, in Gärten und Kleingartenanlagen
Schwimmbecken aufzubauen und zu betreiben. So verlockend eine solche
Erfrischungsmöglichkeit bei heißen Temperaturen im eigenen Garten auch ist,
gibt es dennoch einige gesetzliche Bestimmungen zu beachten.
Hierauf möchten wir mit diesem Informationsblatt hinweisen.

Abwasser
Das Wasser im Schwimmbecken wird allein durch den Gebrauch durch Schwimmen
oder Planschen, aber auch durch den Zusatz von Mitteln zur Algenbekämpfung,
zur Desinfektion und pH-Wert-Regulierung (zum Beispiel Chlor, Aktivsauerstoff,
pH-Senker oder –Heber und gegebenenfalls weiterer Zusatzstoffe) zu Abwasser.
Abwasser darf ausschließlich gemäß der „Satzung über die Abwasserbeseitigung“
der Stadt Kassel beseitigt werden. Das bedeutet:
Es muss der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden.

Versickerung
Es ist nicht zulässig, Wasser aus Schwimm– oder Planschbecken auf dem Erdboden
versickern zu lassen. Auch zur Gartenbewässerung darf es nicht verwendet werden.
Dies gilt auch dann, wenn zwischen der letzten Zugabe von Zusatz– oder
Behandlungsmitteln und dem Entleeren einige Zeit vergangen ist und sich die Stoffe
eventuell verflüchtigt haben. Eine Versickerung von Wasser aus Schwimm– oder
Planschbecken würde eine unerlaubte Einleitung in den Untergrund / in das Grundwasser darstellen. Rechtsgrundlagen hierfür sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) enthalten.
Außerdem besteht die Gefahr, dass angrenzende Nachbargrundstücke vernässt werden.

Ordnungswidrigkeit und legale Abwasserentsorgung
Jede Beseitigung des Wassers, außer in die öffentliche Kanalisation nach vorheriger Abstimmung mit KASSELWASSER, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Das Abwasser aus Schwimm– und Planschbecken kann mittels Tauchpumpe und Schlauchleitung in die öffentliche Kanalisation gepumpt werden. Die Kosten hierfür sind in der Regel im Vergleich zu den Anschaffungskosten eines Schwimmbeckens gering und ermöglichen eine legale Entsorgung des Abwassers. Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf eines Schwimmbeckens bei KASSELWASSER, Gartenstraße 90, 34125 Kassel, Telefon 0561 / 987-69, welche Möglichkeiten der Abwasserentsorgung für Ihr Grundstück bestehen.

Kleingartenanlagen
In Kleingartengeländen sind fest installierte Schwimmbecken gemäß Bundeskleingartengesetz und den Bebauungsplänen der Stadt Kassel grundsätzlich nicht erlaubt.

 

Umwelt– und Gartenamt
Untere Wasser– und Bodenschutzbehörde
Mail: [email protected]
Telefon: 0561 / 787-3025
Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel 

Besuchen Sie / besucht unsere Vereinsgaststätte
Wirtshaus 'Am Mäuerchen'

Der Wirt Michael Linke freut sich auf Sie/Euch !

Weitere Informationen auf der Homepage:

Der Bio-Gärtner

Weitere Informationen auf der Homepage